Der Deutsche Bundestag hat heute die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich abgesenkt.
Das im Jahr 2008 novellierte und aufgestockte Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums bewährt sich auch in der Finanzkrise als Motor für mehr Investitionen in erneuerbare Energien. Mit der Förderung von 400 Millionen Euro wird ein Investitionsvolumen von mehr als 3 Milliarden Euro ausgelöst. Diese Investitionen nutzen nicht nur dem Klima, sondern sichern und schaffen Arbeitsplätze in heimischer Industrie und im Handwerk.
Mehr als 10 Prozent des gesamten Verbrauchs an Wärme, Strom und Kraftstoffen wurden im Jahr 2009 in Deutschland durch Erneuerbare Energien bereitgestellt. Dies ist das zentrale Ergebnis der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien Statistik (AGEE-Stat), das Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen heute in Berlin vorgestellt hat.
Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode hat die Bundesregierung eine ideologiefreie, technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik angekündigt. In einem Energiekonzept sollen Leitlinien für eine umweltschonende, sichere und bezahlbare Energieversorgung bis zum Jahre 2050 formuliert werden. Das Energiekonzept soll den Weg in das Zeitalter der Erneuerbaren Energien weisen.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen begrüßte die Entscheidung.